Sollten Sie „IBAN-Diskriminierung“ erfahren haben – d. h., Sie konnten eine SEPA-Überweisung nicht vornehmen oder empfangen oder eine Zahlung per SEPA-Lastschrift von ihrem Bankkonto in einem anderen Mitgliedstaat aus nicht tätigen –, dann ermutigen wir Sie, bei der zuständigen nationalen Behörde des Landes, in dem die IBAN-Diskriminierung vorgefallen ist, Beschwerde einzulegen.
Um die allgemeine Entwicklung der IBAN-Diskriminierung in der Europäischen Union verfolgen zu können, hätte die Europäische Kommission gern Ihr Feedback. Wir wären Ihnen daher dankbar, wenn Sie sich zwei Minuten Zeit für das Ausfüllen des nachstehenden Feedback-Formulars nehmen würden.