Finanzdienstleister – Begriffsbestimmung
Finanzdienstleister sind Unternehmen, die im Kundenauftrag Geld verwalten. Hierzu gehören
- Banken, Kreditgenossenschaften und andere Verbraucherkreditunternehmen
- Kreditkartenunternehmen, E-Geld-Emittenten und andere Zahlungsinstitute
- Versicherungsgesellschaften
- Wertpapierfirmen (z. B. Börsenmakler, Vermögensverwalter, Portfoliomanager oder Vermögensberater)
Einreichen einer Beschwerde
FIN-NET kann Ihnen unter Umständen helfen, eine außergerichtliche Lösung für Ihre Beschwerde zu finden, wenn Sie
- in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also in der EU, Island, Liechtenstein oder Norwegen – leben und
- Ihre Beschwerde einen Finanzdienstleister in einem anderen EWR-Land betrifft
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
1. Schreiben Sie Ihrem Finanzdienstleister
Versuchen Sie zunächst, das Problem selbst zu lösen, indem Sie Ihren Anbieter von Finanzdienstleistungen direkt anschreiben. Geben Sie den Grund Ihrer Unzufriedenheit deutlich an und schlagen Sie eine Lösung vor.
2. Füllen Sie das FIN-NET-Formular aus
Wenn Sie von Ihrem Finanzdienstleister keine, oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten, laden Sie das FIN-NET-Formular für grenzüberschreitende Beschwerden herunter und füllen Sie es aus.
Sie können sich auch direkt an ein FIN-NET-Mitglied wenden, um sich beraten zu lassen: Kontaktinformationen aller Mitglieder in jedem Land
3. Schicken Sie das Formular an ein FIN-NET-Mitglied
Senden Sie das Formular per E-Mail oder Post an ein FIN-NET-Mitglied
- in Ihrem eigenen Land oder
- im Land Ihres Finanzdienstleisters
Kontaktinformationen aller Mitglieder in jedem Land
Weiterer Ablauf
Das angeschriebene FIN-NET-Mitglied wird Ihnen mitteilen, ob es Ihr Problem lösen kann. Gegebenenfalls werden Sie an eine andere zuständige Organisation verwiesen oder um weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Beurteilung Ihres Falles gebeten.
Die meisten FIN-NET-Mitglieder können Ihnen gratis oder zu geringen Kosten helfen. Sie kommen in der Regel innerhalb von 90 Tagen zu einem Ergebnis.
Die Anbieter von Finanzdienstleistungen sind in der Regel nicht an die Entscheidungen der FIN-NET-Mitglieder gebunden, befolgen sie jedoch meist freiwillig.
Ist dies nicht der Fall oder sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde unzufrieden, bleibt Ihnen der Gerichtsweg.